Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG  

Bei der Finanzierung Ihrer Fachwirtfortbildung können Sie auf Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Die einkommens- und vermögensunabhängige Förderung besteht hauptsächlich aus einem Zuschuss in Höhe von  50 % der Lehrgang- und Prüfungsgebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss. Über die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW aufgenommen werden. Bei diesem Darlehen werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 % der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Summe erlassen. Zusätzlichen Darlehenserlass erhalten  Sie z. B. bei Unternehmensgründung nach der bestandenen Prüfung.  

Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, können ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro erhalten. Diesen erhalten Sie während der Maßnahme komplett als Zuschuss.  

Detailliertere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.  

Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten  

Mehr Möglichkeiten zur Förderung Ihrer Weiterbildung finden Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest  

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